eskalogo / Wie erfolgt die Verordnung von logopädischen Leistungen?


Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen ebenso wie Massnahmmen zur Prävention.

Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der behandelnde Arzt im konkreten Behandlungsfall.

Eine logopädische Behandlung muss vom Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie in der Praxis oder als Hausbesuch.

Im Einzelfall ist auch eine Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Nachdem die Therapien entsprechend der verordneten Therapiemenge durchgeführt wurden, erhält der Patient vom Therapeuten einen Therapiebericht mit einer Empfehlung über eventuelle Fortsetzung der Therapie.